02.–08. Mai 2027 in Leipzig

Ausschreibung 2027

Mitmachen – so geht's

Vom 02. bis 08. Mai 2027 ist der Deutsche Chorwettbewerb (DCW) in Leipzig zu Gast.

Seit über 30 Jahren findet der DCW in einem Turnus von vier Jahren statt. Austragungsorte seit seiner Gründung im Jahr 1982 waren bislang Köln, Hannover, Stuttgart, Fulda, Regensburg, Osnabrück, Kiel, Dortmund, Weimar, Freiburg und Hannover.

Teilnahmeberechtigt sind ...

  • grundsätzlich alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Deutschland haben und mindestens seit dem 01. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten.
  • Chöre, die nach erfolgreicher Teilnahme an einem Landeschorwettbewerb durch den zuständigen Landesmusikrat nominiert werden.
  • Chöre, deren Mitglieder Amateure sind.
    Ausnahme Kategorien A3 und E5: Hier sind Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend mit Singen und/oder Gesangsunterricht verdienen, zugelassen.

  • A Erwachsenenchöre
    • A1 Gemischte Kammerchöre
    • A2 Gemischte Chöre
    • A3 Vokalensembles
  • B Erwachsenenchöre – gleiche Stimmen
    • B1 Frauenchöre
    • B2 Männerchöre
  • C Jugendchöre/Mädchenchöre
    • C1 Jugendchöre – gemischte Stimmen (12–22 Jahre)
    • C2 Jugendchöre/Mädchenchöre – gleiche Stimmen (12–22 Jahre)
  • D Kinderchöre/Jugendchöre – gleiche Stimmen
    • D1 Kinderchöre/Jugendchöre (bis 16 Jahre)
    • D2 Kinderchöre (bis 13 Jahre)
  • E Populäre Chormusik
    • E1 a cappella
    • E2 a cappella mit Einzelmikrofonierung
    • E3 mit Begleitung von bis zu drei Instrumenten
    • E4 Jugendchöre – a cappella (12–22 Jahre)
    • E5 Vokalensembles – a cappella

Interessierte Chöre melden sich zum Landeschorwettbewerb des jeweiligen Bundeslandes an. Eine Übersicht aller Landesmusikräte gibt es hier.

Eine direkte Anmeldung zum Deutschen Chorwettbewerb ist nicht möglich.

Chöre, die von ihrem Bundesland zum Deutschen Chorwettbewerb nominiert werden, erhalten vrsl. bis zum 15. Januar 2027 eine Einladung vom Deutschen Musikrat.

Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms aller Kategorien (außer D2) muss mindestens 15 und höchstens 20 Minuten betragen.
Ausnahme Kategorie D2: Hier ist eine Vortragsdauer von mindestens 12 und höchstens 15 Minuten zugelassen.

Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stücks bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.

Zeitpläne für die einzelnen Kategorien werden nach Ablauf aller Landeswettbewerbe festgelegt.

Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 01. Juni 2026.

In den Kategorien A3 und E5 sind Personen, die ihren Lebensunterhalt mit Singen und/oder Gesangsunterricht verdienen, zugelassen.
In allen anderen Kategorien sind ausschließlich Amateure zugelassen.

Verstöße gegen diese Regelung führen zur Disqualifizierung auf Landes- wie Bundesebene.

Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb gibt der Deutsche Musikrat „Anregungen zur Literaturauswahl“ heraus, die bei der Auswahl des Vortragsprogramms für den Deutschen Chorwettbewerb als Orientierung gelten sollen.

Die aktualisierte Literaturliste wird ab Herbst/Winter 2025 auf der Website des Deutschen Chorwettbewerbs veröffentlicht.

Dem Deutschen Chorwettbewerb (DCW) gehen im Vorjahr Landeswettbewerbe voraus. Verantwortlich für die Landeswettbewerbe sind die Landesmusikräte. Sie legen in eigenen Ausschreibungen Art und Termin der Landeswettbewerbe fest.

Die Landeswettbewerbe finden für den DCW 2027 im Jahr 2026 statt.
Die Landesmusikräte melden die Chöre, die sich in einem Landeswettbewerb für die Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert haben, an den Deutschen Musikrat.
Eine direkte Anmedung zum DCW ist nicht möglich.

Chöre, die von ihrem Bundesland zum DCW nominiert werden, erhalten vrsl. bis zum 15. Januar 2027 eine Einladung vom Deutschen Musikrat.